Schufa-Eintrag

Schufa-Eintrag

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, ist ein privatrechtliches Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft (Schufa Holding AG). Es werden bei der Schufa Informationen über Verbraucher gesammelt, die ihr von ihren Mitgliedern und Kunden (z.B. Banken und Versicherungen über Versandhandelsunternehmen, bis hin zu Telekommunikationsunternehmen) mitgeteilt werden.

Die Daten, die bei der Schufa gesammelt und von deren Kunden abgerufen werden können, sind in der Regel Informationen über vorhandene Konten einer Person, frühere und derzeit bestehende Verbindlichkeiten und deren vertragsgerechte Rückzahlung sowie Informationen aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.

Die Vertragspartner der Schufa erhalten von der Schufa Auskünfte darüber, ob Sie sich als Kunde vertragstreu verhalten und beispielsweise die Raten ordnungsgemäß zurückzahlen (A-Auskünfte) aber auch Auskünfte über Ihre gesamte finanzielle Belastung (B-Auskünfte), die wichtig für eine Kreditvergabe, Führung eines Girokontos und die Ausgabe von Kreditkarten sind. Ergänzend zu den Schufa-Auskünften können Kreditgeber einen Score erhalten.

Es gibt auch Fälle, in denen unberechtigt in einem Mahnschreiben – etwa einem Abmahnschreiben wegen Filesharings oder einer anderen Urheberrechtsverletzung – mit dem Eintrag bei der Schufa gedroht wird, um die Abgemahnten zur Bezahlung der geforderten Kosten zu drängen. Dies ist unzulässig, wenn der Kunde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Meldung an die Schufa vom Kunden durch ein einfaches Bestreiten der Forderung verhindert werden kann. (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013, Az. 20 U 102/12)!

Die Anwaltskanzlei Dr. Kazak hilft Ihnen bei einer unberechtigten Drohung mit einem Schufa-Eintrag oder Ihrem Anspruch darauf, dass unzulässige Daten sofort gelöscht und unrichtige Angaben sofort korrigiert werden.