Wirtschaftsrecht
Das „Wirtschaftsrecht“ bezeichnet zum einen das Recht der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern („Business to Consumer“ – B2C) und zum anderen auch zwischen Unternehmern untereinander („Business to business“ – B2B). Die Anwaltskanzlei Dr. Kazak berät und unterstützt Sie in allen Fragen aus diesem Bereich, wie z.B. der Entwicklung und Überprüfung von AGB, Gesellschaftsverträgen, Vertriebsverträgen, Kooperationsverträgen, Handelsvertreterverträgen oder Lizenzverträgen.
Wir übernehmen auch den Forderungseinzug / Inkasso für Ihr Unternehmen, einschließlich der Durchführung des vollständigen Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung.